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   BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 124.98   

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BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 124.98 (https://dejure.org/1998,18786)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1998 - 9 B 124.98 (https://dejure.org/1998,18786)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 9 B 124.98 (https://dejure.org/1998,18786)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung eines Zulassungsgrundes - Ordnungsgemäßge Bezeichnung der Divergenzrüge - Erfordernis der Verfolgungsdichte bei der Gruppenverfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 124.98
    Die Auffassung der Beschwerde, das vom Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 200) aufgestellte Erfordernis der Verfolgungsdichte bei der Gruppenverfolgung stehe in Widerspruch zu dem genannten Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts, trifft nicht zu.

    Denn mit dem Erfordernis der Verfolgungsdichte wird nicht abstrakt ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Anzahl der Verfolgungsschläge und der Anzahl der betroffenen Gruppenmitglieder vorgeschrieben, sondern nur verlangt, daß bei der erforderlichen wertenden Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung auch die Anzahl der Verfolgungsschläge zu der Größe der betroffenen Gruppe in Beziehung gesetzt wird (BVerwGE 96, 200, 206) [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94].

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 124.98
    Die Beschwerde benennt hier ebenfalls keinen Rechtssatz aus der angegriffenen Entscheidung, mit dem das Berufungsgericht einem in der angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthaltenen Rechtssatz, insbesondere dem Rechtssatz aus dem Beschluß vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315), wonach das Maß der Intensität (der Rechtsverletzung) nicht abstrakt vorgegeben ist, widersprochen hat.
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 124.98
    Die gerügte Abweichung des berufungsgerichtlichen Beschlusses von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 73.90 - und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92) ist ebenfalls nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 124.98
    Dies genügt für die Bezeichnung einer Divergenz nicht (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 124.98
    Die gerügte Abweichung des berufungsgerichtlichen Beschlusses von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 73.90 - und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92) ist ebenfalls nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet.
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